In Zeiten der Coronakrise ist Camping in der Tourismusbranche ein wenig zum Lichtblick geworden. Die meisten Bundesländer erlauben bereits im Mai die Rückkehr und die Öffnung der Campingplätze. Damit ist unter anderem in vielen Bundesländern bereits möglich zu Pfingsten mit dem Wohnmobil oder Zelt unterwegs zu sein.
Der Frühling hat längst Einzug gehalten und aufgrund der Coronakrise konnte viele Menschen hierzulande den geliebten Osterurlaub nicht antreten. Zu Pfingsten scheint sich die Situation im Tourismus deutlich zu entspannen. Die meisten Hotels und natürlich auch die Campingplätze dürfen unter Auflagen wieder ihre Tore öffnen. Gerade im Bereich Camping ist derzeit eine hohe Nachfrage zu beobachten.
Fahrplan für die Öffnungen der Campingplätze in Deutschland steht
- Baden-Württemberg – Touristische Übernachtung: Unter Vorbehalt 18.05.2020 – Dauercamping: Unter Vorbehalt 18.05.2020
- Bayern – Touristische Übernachtung: Möglicherweise ab 30.05.2020 – Dauercamping: Ja, wenn Zweitwohnsitz gemeldet
- Berlin – Touristische Übernachtung: Möglicherweise 25.05.2020 – Dauercamping: Nein
- Brandenburg – Touristische Übernachtung: Ab dem 15.05.2020 – Dauercamping: Ab dem 15.05.2020 (Derzeit nur Personen ohne anderen Wohnsitz)
- Bremen – Touristische Übernachtung: Nein – Dauercamping: Ja
- Hamburg – Touristische Übernachtung: Nein – Dauercamping: Keine Angabe
- Hessen – Touristische Übernachtung: Ab 15.05.2020 – Dauercamping: Ab 15.05.2020* (Derzeit Ausnahme für Personen ohne anderen Wohnsitz)
- Mecklenburg-Vorpommern – Touristische Übernachtung: Ab 18.05.2020 – Dauercamping: Ja
- Niedersachsen – Touristische Übernachtung: Dauercamper ab 06.05.2020, alle anderen Camper ab 11.05.2020
- Nordrhein-Westfalen – Touristische Übernachtung: Ab 11.05.2020 – Dauercamping: Ja
- Rheinland-Pfalz – Touristische Übernachtung: Ab 18.05.2020 – Ab 13.05.2020 alle Daercamper
- Saarland – Touristische Übernachtung: Nein – Dauercamping: Ja
- Sachsen-Anhalt – Touristische Übernachtung: Ab 15.05.2020 – Dauercamping: Ab 15.05.2020
- Sachsen – Touristische Übernachtung: Ab 15.05.2020 – Dauercamping: Ja
- Schleswig-Holstein – Touristische Übernachtung: Ab dem 18.05.2020 – Dauercamping: Ja
- Thüringen – Touristische Übernachtung: Ab 15.05.2020 – Dauercamping: Ja
Dies ist der aktuelle Stand 08.05.2020 (9.30 Uhr) – alle Angaben sind aufgrund der Dynamik in der aktuellen Entwicklung der Coronakrise ohne Gewähr.
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