Die Coronakrise hat den Tourismus hart getroffen und nach den ersten Lockerungen scheint Sommerurlaub in Deutschland eine der wenigen Optionen zu sein. Camping hat in den vergangenen Jahren bereits einen Boom erlebt und rückt nun in Coronazeiten verstärkt in den Mittelpunkt. Wann ist Campingurlaub in Deutschland wieder möglich und welche Vorgaben haben dabei die einzelnen Bundesländer.
Die Coronakrise wird das Reisen im Jahr 2020 nachhaltig verändern. Die bis zum 14. Juni 2020 vom Auswärtigen Amt ausgesprochene Reisewarnung im Bezug auf alle Länder erschwert natürlich die Planungen für den anstehenden Sommerurlaub. Zwar gibt es die Hoffnung, dass Reisen nach Österreich, den Niederlanden, die Schweiz oder Dänemark möglich sind, aber fest steht in diesem Zusammenhang bislang nichts. Somit ist Urlaub in Deutschland die derzeit sicherste Variante.
Ferienhaus oder Camping zu Corona-Zeiten
Die Politiker haben schon betont, dass in diesem Jahr vor allem der Urlaub in einem Ferienhaus oder auf dem Campingplatz die passende Alternative zum Strandurlaub auf Mallorca, in der Türkei oder Griechenland sein wird. Wann ist Camping jedoch erlaubt und welche Vorschriften gibt es in diesem Zusammenhang? Das Campingportal Pincamp hat eine umfassende Übersicht zu diesem Thema erstellt, für die Ländern in Europa und die jeweiligen Bundesländer.
Camping ist wo und wann erlaubt (Stand 06.05.2020 – 11 Uhr)
- Baden-Württemberg: Touristische Übernachtungen und Dauercamping sind verboten
- Bayern: Touristische Übernachtungen möglicherweise ab 30.5.2020 und Dauercamping, wenn als Zweitwohnsitz angemeldet
- Berlin: Dauercamping und touristische Übernachtungen sind untersagt
- Brandenburg: Dauercamping und touristische Übernachtungen sind untersagt
- Bremen: Dauercamping ist erlaubt – touristische Übernachtungen nicht möglich
- Hamburg: touristische Übernachtungen sind untersagt – Dauercamping: keine Aussage
- Hessen: Dauercamping und touristische Übernachtungen sind untersagt – Dauercamping möglich als Erstwohnsitz
- Mecklenburg-Vorpommern: Dauercamping ist erlaubt – touristische Übernachtungen nicht möglich
- Niedersachsen: Dauercamper ab 06.05.2020, alle anderen Camper ab 11.05.2020 – Zunächst sind nur autarke Reisemobile und Mietunterkünfte erlaubt.
- Nordrhein-Westfalen: Dauercamping ist erlaubt – touristische Übernachtungen nicht möglich
- Rheinland-Pfalz: Dauercamping und touristische Übernachtungen sind untersagt
- Saarland: Dauercamping und touristische Übernachtungen sind untersagt
- Sachsen-Anhalt: Dauercamping und touristische Übernachtungen sind untersagt
- Sachsen: Dauercamping ist erlaubt – touristische Übernachtungen nicht möglich
- Schleswig-Holstein: Dauercamping ist erlaubt – touristische Übernachtungen nicht möglich
- Thüringen: Dauercamping ist erlaubt – touristische Übernachtungen nicht möglich
Durch die stetigen Veränderungen und die aktuelle Dynamik können keine Garantien für die Angaben zum Camping übernommen werden.
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